Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder
ausgeliehen wird. Je nach der Art der Waffe benötigen Sie einen Vertrag,
einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.
Seit August 2019 gelten neue gesetzliche Bestimmungen.
Unter den nachfolgenden Links sind die genauen Richtlinien zu finden:
--> Bund....
--> Kanton SG....